TECHNISCHER DIENST/
EINZELABNAHME
Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes des TÜVNord führen wir folgende Dienstleistungen aus:
- §13 EG-FGV (Einzelabnahme für Neufahrzeuge der Klassen M,N,O)
- §21 StVZO "neu" (Einzelabnahme für Neufahrzeuge außer der Klassen M,N,O)
- §21 StVZO "alt" (Einzelabnahme für Fahrzeuge aus dem Ausland, z.B. Importfahrzeuge)
- §19(2) i.V.m. §21 StVZO (Einzelabnahme für im Verkehr befindliche Fahrzeuge)