TECHNISCHER DIENST/

EINZELABNAHME

Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes des TÜVNord führen wir folgende Dienstleistungen aus:

  • §13 EG-FGV (Einzelabnahme für Neufahrzeuge der Klassen M,N,O)
  • §21 StVZO "neu" (Einzelabnahme für Neufahrzeuge außer der Klassen M,N,O)
  • §21 StVZO "alt" (Einzelabnahme für Fahrzeuge aus dem Ausland, z.B. Importfahrzeuge)
  • §19(2) i.V.m. §21 StVZO (Einzelabnahme für im Verkehr befindliche Fahrzeuge)


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